Trotz oder gerade wegen Donald Trump koennen Unternehmer und Investoren die eine Firma in den USA gründen wollen von diversen Steuervorteilen profitieren, die sogar die Schweiz in den Schatten stellen.
Es gibt diverse Unterschiede zu beachten, ob ein Unternehmer sich in den USA aufhält und von hier seine Tätigkeit unternimmt, oder ob die Firma in den USA ansäßig ist während der Inhaber anderweitig residert. In beiden Fällen können Sie je nach Art der Firma von zum Teil erheblichen Steuervorteilen profitieren. Dieser Artikel stellt ledigich einen kleinen Überblick über 2 verschiedene Firmenarten und die damit verbundenen Steuevorteile dar.
Seit nunmehr 15 Jahren arbeite und lebe ich ständig als Makler in Florida und habe vielen Kunden zu interessanten Anlagen verholfen. Gerne stehe ich Ihnen jederzeit zu einem persönlichen Beratungsgespräch zur Verfügung. Hierbei geht es nicht darum Sie als Kunden zu gewinnen, sondern Sie von der Art und den Moeglihkeiten einer Zusammenarbeit zu informieren. Bitte konsultieren Sie auf jedem Fall einen Fachmann in Steuerangelenheiten, ehe Sie eine finale Entscheidung treffen.
Lower tax for US Corporations
Unter dem derzeitigen Präsidenten wurde die Körperschaftsteuer für US Corporationen die mehr als $75.000 Gewinn pro Jahr erzielen, von 35 auf pauschal 21% reduziert. Ist sowohl die Firma als auch der Firmeninhaber in den USA bleibt es bei dieser Besteuerung. 21% vom Gewinn ohne vorab Freibeträge geltend machen zu können. Hat der Inhaber jedoch seinen Sitz ausserhalb der USA und läßt er sich eine Dividende zahlen, so wird diese z.B. in Deutschland zusätzlich mit Kpaitalertragssteuer und ggf. Soli besteuert.
Limited Liability Coroprations ( LLC ) und Limited Partnerschaftsgellschaften (LP)
Unter Trump wurde ein Freibetrag in Hoehe von 20% der Gewinne beschlossen. Darüber hinaus gehenden Gewinne müßen lt. Doppelbestuerungsabkommen lediglich in den USA versteuert werden. Jeder Partner muss für seinen Anteil an den Gewinnen eine private Steuererklärung in den USA einreichen und die über den Freibetrag hinausgehenden Gewinne versteuern. Auch hier sind die Steuersätze geringer als in vielen anderen Ländern in Europa.
Dies sind eindeutige Vorteile die für diese Firmenform sprechen. Jedoch ist zu beachten, dass die Gesellschaft im Wohnsitzland des Inhabers als Personengesellschaft und nicht als Kapitalgesellschaft anerkannt wird. Bereits bei der Gründung der Firma müßen hierfür eindeutige Formulierungen gewählt werden, die dies belegen. An die nun getroffene Wahl ( ob Personen – od. Kapitalgesellschaft ) ist die Firma für die folgenden 5 Jahre gebunden.
Ein derartiger Steuervorteil ist für viele Unternehmer überaus interessant. Es wurde immer wieder versucht Gesamtbetriebe ( lediglich auf dem Papier ) in die USA zu verlegen, wobei die Tätigkeit des Unternehmens weiterhin am ursprünglichen Ort in Europa durchgeführt wurde. Dies heute zu versuchen wird nahezu unweigerlich zur Steuerfalle führen. Wenn Sie jedoch z.B. in den USA eine Immobilie im Namen einer LLC oder LP erwerben und Gewinne z.B. aus Vermietungen erwirtschaften, so fallen diese unter die o.g. Freibeträge und vergünstigsten Besteuerungen. In Deutschland sind KEINE weiteren Steuern auf den Gewinn mehr zu bezahlen. Um bei Immobilien zu bleiben: Bei den derzeitigen Wertsteigerungen von ca. 4,5 – 5% pro Jahr ist neben den bereits weitaus hoeheren Mieteinnahmen nach ca. 5 Jahren zudem ein stattlicher Gewinn entstanden. Bei einem Verkauf der Immobilie koennen nun die Vorteile dieser Firmenform im selben Umfang genutzt werden.
Vorteil Abschreibung
Betriebliche Investitionen koennen von der Firma in den nächsten 5 Jahren abgeschrieben werden. Leider gilt diese Regelung explizit nicht für die Anschaffung von Immobilien. Schade!!
Unser Fazit:
Gerade in Deutschland ist es für Unternehmen oft schwierig, erfolgreich (weiter) zu wachsen. Als Immobilienmakler und Bauträger bin ich seit 1985 mit der Vermittlung und dem Bau von Wohnungen und Häusern tätig. Erst als ich eine unsichtbare Schwelle überschritt und anscheinend das Risiko einging, enorm erfolgreich und finanziell unabhängig zu werden, wurde mein weiterer Aufstieg nicht nur durch das Finanzamt massiv behindert. Unternehmer, die mehrmals pro Woche mit den verrücktesten Briefen aus öffentlichen Ämtern zu tun haben, haben nicht die Zeit und irgendwann nicht mehr den Wunsch, weiter zu wachsen. Für mich war die Zeit gekommen, mich mit der Auswanderung in die USA zu befassen. Auch heute noch stehen die USA für gutes Wachstum – und Erfolgschancen. Und glaub mir, du wirst das ganze Jahr über kein Wort von den Behörden hören. In Florida können Sie ungestört und sogar unter der Sonne stehen, wenn Sie sich mit dem Wachstum Ihres Unternehmens beschäftigen wollen.
Ich lebe seit 20 Jahren in den USA. Als Immobilienmakler darf ich keine rechtsverbindliche Beratung in Steuersachen anbieten. Ich arbeite mit verschiedenen Anwaltskanzleien zusammen, die sich mit der Gründung und Verwaltung von Unternehmen in den USA befassen. Diese Kanzleien stehen Ihnen auch mit Mitarbeitern in deutscher Sprache zur Verfügung. Wenn Sie an unseren Dienstleistungen interessiert sind, senden wir Ihnen gerne deren Kontaktdaten zu.